Vgl. CHD L-N, 58b, wo eine Emendation zu DUGUD!-ni vorgeschlagen wurde. In Anbetracht von UD-za im folgenden kolon erscheint eine Lesung GE6-az jedoch besser, wobei man allerdings GE6-az direkt nach namma=kan erwarten würde.
Nach Photokollation lässt sich folgern, dass die zwei Winkelhaken von UD auf zwei nicht radierte senkrechte Keile (ein Einzelner und ein Doppelter wie A) geschrieben sind.
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Melchert 2010a, 207ff. hat überzeugend bewiesen, dass das Verbum mugai- nicht mehr als verbum dicendi zu deuten ist, sondern die Bedeutung „drängen, anspornen, antreiben (eng. to rouse, bestir, urge to action)“ besitzt. Melchert hat CTH 453.4 wahrscheinlich wegen seiner Lückenhaftigkeit nicht berücksichtigt. Eine Bedeutung von mugāi- als verbum dicendi ist an dieser Stelle sicherlich auszuschließen. Der ganze Passus bleibt schwierig, vor allem weil die exakte Bedeutung von ša(k)ku(wa)ni(ya)- unklar ist.
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